Unsere
Objektangebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung
für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen.
Zwischenverkauf bzw. vermietung bleibt dem Eigentümer
vorbehalten.
Alle
unsere Angaben und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie -den Adressaten-
bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter
Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekt
zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen
Provision zu ersetzen.
Ist
Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlußgelegenheit bereits bekannt, sind
Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich
schriftlich mitzuteilen. Wird Ihnen ein von uns
angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten,
sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns
erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste
Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
Kommt
ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen Objekte zustande,
sind Sie verpflichtet, uns dies unter Angabe der Vertragsbedingungen unverzüglich
mitzuteilen und an uns eine Vermittlungsprovision
zu zahlen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag
zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder
wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch
einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht
wird.
Unsere
Provisionen sind jeweils bei Abschluß eines Kauf-, Options-, Miet- oder Pachtvertrages
verdient und ab diesem Zeitpunkt zur Zahlung fällig. Diese sind bei Verzug
von der Fälligkeit bis zur Gutschrift auf unserem
Konto (Wertstellung) mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz
(DÜG) jährlich zu verzinsen. Die Zinsen sind sofort zur Zahlung fällig.
Unsere Courtagen / Provisionen für Nachweise / Vermittlungen setzen sich wie folgt zusammen:
-Abschluß eines Kauf- oder Optionsvertrages:
5 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus der Gesamtabschlußsumme
-Abschluß eines gewerblichen Miet- oder Pachtvertrages:
2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
-Abschluß eines privaten Mietverhältnisses:
2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Bei Rückübertragungsobjekten ist die Provision unbeschadet der Durchsetzbarkeit der
Rückübertragung bei Vertragsabschluß fällig.
Die
Höhe der Miete ist ausschließlich Sache des Vermieters; gleiches gilt für
die Ausstattung der Wohnung. Irgendwelche Ansprüche hieraus gegen den Vermittler
sind ausgeschlossen.
Provisionen
für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen sind fällig bei Abschluß des
Mietvertrages; auch mündliche Zusage gilt.
Der Vertragspartner muß etwaige Vorkenntnisse nachweisen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Weimar